Anti-Atomkraft-Aktivisten siegen vor Verwaltungsgericht
In jetzt veröffentlichten Beschlüssen hat das Verwaltungsgericht Münster mehreren Atomkraftgegnern recht gegeben, die geklagt hatten, weil sie von der Polizei bei der Blockade eines Uranzugs bei Gronau im Herbst 2017 in Gewahrsam genommen wurde.

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Einen ersten juristischen Erfolg haben Teilnehmer einer Anti-Atomkraft-Demonstartion errungen. Symbolfoto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Gronau/Münster Dies berichteten westfälische Aktionsbündnisse. Die zuständige Kreispolizei Steinfurt habe aufgrund der Klagen und eines rechtlichen Hinweises des Verwaltungsgerichts die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens selbst eingestanden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Am 5. Oktober 2017 hatten sich insgesamt sechs Atomkraftgegner in Gronau vor und hinter einem Atomtransport mit Uranhexafluorid zur Urananreicherungsanlage Gronau unter anderem an zwei Betonblöcken angekettet. Dadurch wurde der Uranzug für insgesamt 17 Stunden aufgehalten. Die Polizei hatte damals die sechs Aktivisten sowie mehrere weitere Personen in Gewahrsam genommen.
Das Verwaltungsgericht Münster monierte, dass es seinerzeit keine konkreten Tatsachen-Belege für eine unmittelbare Fortsetzung der Ankettaktion gegeben habe. „Bloße Vermutungen“ reichten für eine Ingewahrsamnahme nicht, so das Verwaltungsgericht.
Mit diesem Erfolg der Atomkraftgegner hat die juristische Aufarbeitung der Uranzug-Blockade begonnen. Das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Steinfurt ist jedoch noch nicht terminiert.