BGH-Urteil
Umweltzonen-Bewohner können nicht gegen Verstöße klagen
Es ging um eine wegweisende Entscheidung: Wenn sich manche nicht an die Fahrverbote halten, die zur Reduzierung von Schadstoffen eingerichtet wurden, können Anwohner kaum etwas dagegen unternehmen.

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Durchfahrtsverbots-Schild für Lastwagen an der Bundesstraße 10 bei Stuttgart-Hedelfingen. Foto:Bernd Weißbrod/dpa