Justiz
BGH bestätigt: Falk muss für Schuss auf Anwalt ins Gefängnis
2010 schießt ein Unbekannter einem Frankfurter Wirtschaftsanwalt ins Bein. Jahre später wird der einstige Börsenstar Alexander Falk als Drahtzieher verurteilt. Er selbst hat sich nie schuldig bekannt.

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Alexander Falk (M) kommt in Begleitung von Justizbeamten in den Gerichtssaal des Landgerichts in Frankfurt/Main. Foto:Arne Dedert/dpa