Zu viele Versionen: Nordhorner wird freigesprochen
Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich ein Nordhorner vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll während des „Oktoberfestes“ 2018 einen Mann verletzt haben. Für den Staatsanwalt war es nicht möglich, den Hergang des Geschehens herauszufinden.

© Westdörp, Werner
Im Zweifel für den Angeklagten, so entschied das Amtsgericht Nordhorn. Symbolfoto: Westdörp