Taxifahrer weiter für Kranken- und Therapiefahrten benötigt

© Lüken, Jürgen
Mit der Aufhebung der Betriebspflicht nach 22 Uhr dürfen Taxiunternehmen auch weiterhin nach dieser Uhrzeit Fahrten anbieten, müssen es aber nicht. Foto: Lüken
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Mit der Aufhebung der Betriebspflicht nach 22 Uhr dürfen Taxiunternehmen auch weiterhin nach dieser Uhrzeit Fahrten anbieten, müssen es aber nicht. Foto: Lüken
Die wesentlichen Informationen im Überblick - hier kostenfrei zugänglich, auch ohne GN-Abomehr...