19.12.2019, 15:43 Uhr / Lesedauer: ca. 3min

Richter: Besitz von Kinderpornografie ist keine Lappalie

Ein 38-jähriger Mann aus der Niedergrafschaft musste sich vor dem Amtsgericht wegen des Beschaffens und Besitzes kinderpornografischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornografischer Schriften verantworten.

Ein aufmerksamer Vater hatte den 38-Jährigen angezeigt, nachdem der in den Internet-Chats seiner elfjährigen Tochter feststellte, dass diese vom Angeklagten „zum Kuscheln“ eingeladen wurde. Symbolfoto: Westdörp

© Westdörp, Werner

Ein aufmerksamer Vater hatte den 38-Jährigen angezeigt, nachdem der in den Internet-Chats seiner elfjährigen Tochter feststellte, dass diese vom Angeklagten „zum Kuscheln“ eingeladen wurde. Symbolfoto: Westdörp

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Steffen Burkert,
Chefredakteur Digital