Richter: Besitz von Kinderpornografie ist keine Lappalie
Ein 38-jähriger Mann aus der Niedergrafschaft musste sich vor dem Amtsgericht wegen des Beschaffens und Besitzes kinderpornografischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornografischer Schriften verantworten.

© Westdörp, Werner
Ein aufmerksamer Vater hatte den 38-Jährigen angezeigt, nachdem der in den Internet-Chats seiner elfjährigen Tochter feststellte, dass diese vom Angeklagten „zum Kuscheln“ eingeladen wurde. Symbolfoto: Westdörp