Gericht: Baugenehmigung für Soccerfeld ist rechtmäßig
Anwohner in der Bakelder Mark hatten sich über den Lärm beschwert, der von dem Soccerfeld in ihrer Nähe ausgeht. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Stadt Nordhorn nun bestätigt, dass die Baugenehmigung für den Sportplatz rechtmäßig war.

Beschwert hatten sich Anwohner in der Bakelder Mark über den Lärm, der von einem Soccerfeld in unmittelbarer Nachbarschaft ausgeht. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Stadt Nordhorn bescheinigt, die Baugenehmigung zu Recht erteilt zu haben. Foto: privat
gn Nordhorn. Anwohner in der Bakelder Mark hatten sich über den Lärm beschwert, der von einem Soccerfeld in unmittelbarer Nachbarschaft ausgeht. Wie die Stadt Nordhorn mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt, dass die Verwaltung zu Recht eine Baugenehmigung für das neue Soccerfeld erteilt hat. Anlieger hatten gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt, insbesondere wegen der von dem Platz ausgehenden Geräusche.
Obwohl das Soccerfeld somit rechtlich nicht zu beanstanden ist, will die Stadt dennoch mit den Anliegern einen Kompromiss zu finden, heißt es aus dem Rathaus weiter.
Bereits im Januar hatte die Stadt Nordhorn die Baugenehmigung für das Soccerfeld erteilt. Zuvor hatte es an dort seit vielen Jahren einen Bolzplatz gegeben, der wegen des feuchten Untergrundes nur selten benutzbar war, teilt die Stadt mit. Die Baugenehmigung regele, dass das Soccerfeld nur von Kindern bis zwölf Jahre benutzt werden darf.
Gegen diese Baugenehmigung war von mehreren Anliegern nachträglich Widerspruch erhoben worden. Einige hatten außerdem beim Verwaltungsgericht Osnabrück beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche herzustellen. Wäre diesem Antrag gefolgt worden, dann hätte die Stadt das Soccerfeld bis zu einer Klärung des Rechtsstreits sperren müssen.
Die Anlieger argumentierten gegenüber dem Gericht unter anderem, dass von dem Soccerfeld aufgrund einer Bande unzumutbare Belästigungen und Störungen ausgehen, die in den benachbarten Wohngebieten unzulässig sind. Das Soccerfeld falle nicht unter die Regelungen zum Kinderlärm, da es aufgrund seiner Ausstattung als „Anlage für sportliche Zwecke“ einzuordnen sei.
Den Argumenten der Anlieger widersprach das Verwaltungsgericht in seinem Urteil, wie die Stadt berichtet. Die Begründung: Weil durch die Baugenehmigung geregelt wird, dass das Soccerfeld nur von Kindern bis zwölf Jahre genutzt werden darf, sei tatsächlich nur von Kinderlärm auszugehen. Gemäß dem Nordhorner Rathaus, ist dieser Lärm auch in Wohngebieten zulässig. Dabei verweist die Stadt auf das Bundesimmissionsschutzgesetz. Trotz des Urteils will die Verwaltung mit den Anliegern einen Kompromiss zu finden. „Natürlich bleiben wir gesprächsbereit und prüfen weiterhin, wie wir die Situation im Interesse aller optimieren können“, sagt Stadtbaurat Thimo Weitemeier.