So funktioniert jetzt das Antragsverfahren für SGB II
Trotz verschlossener Tür beim Jobcenter können Anträge auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden. Das geht über den Postweg, den E-Mailverkehr und den telefonischen Kontakt. Fragen werden auch über Internet beantwortet.

Kein Leistungsempfänger muss vor verschlossener Tür stehen. Foto: dpa
Nordhorn Für Grafschafter Bürgerinnen und Bürger, die während der kommenden Wochen einen Antrag auf Leistungen nach den SGB II stellen wollen oder müssen, ändert sich aufgrund der Schließung der Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr auch das Antragsverfahren. Die derzeitige Erreichbarkeit des Jobcenters ist auf den Postweg, den E-Mailverkehr und den telefonischen Kontakt begrenzt.
Das bedeutet, dass auch für mögliche Erstantragstellungen derzeit keine persönliche Vorsprache notwendig ist. Die wichtigsten Fragen zu diversen Kundenanliegen beantwortet eine FAQ-Liste, die auf den Webseiten der Kreisverwaltung www.grafschaft-bentheim.de hinterlegt ist. Interessierte können in dem Feld „Webcode“ auf der Startseite die Ziffern 000371 eingeben und gelangen dann auf die gesuchten Seiten.