Urteil: Beweislast bei Überstunden trägt Arbeitnehmer

Ein Mitarbeiter hält für die Arbeitszeiterfassung seinen Chip an einen Zeiterfassungsterminal. Foto: Sina Schuldt/dpa
Ein Mitarbeiter hält für die Arbeitszeiterfassung seinen Chip an einen Zeiterfassungsterminal. Foto: Sina Schuldt/dpa
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