So geht es mit den Corona-Regeln in Niedersachsen weiter

Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land Niedersachsen künftig ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Foto: Fabian Strauch/dpa
Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land Niedersachsen künftig ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Foto: Fabian Strauch/dpa
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