Private Kita darf auch ohne Angabe von Gründen kündigen

© dpa-tmn
Eine private Kita darf den Platz für ein Kind auch ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn dieser Fall so im Betreuungsvertrag geregelt ist. Foto: dpa
Eine private Kita darf Betreuungsverträge ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn dies so im Betreuungsvertrag geregelt ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Koblenz (Az: 3 O 37/22) weist die deutsche Anwaltsauskunft hin. Es liegt auch ohne Begründung kein Akt von Willkür vor, weil die Mutter die Kita zuvor wiederholt mit schriftlichen Vorwürfen konfrontiert hat. Die Kita darf selbst entscheiden, dass ein solches Verhalten nicht in das pädagogische Konzept passt, heißt es in der Begründung.
Im konkreten Fall ließen Eltern ihre drei Kinder in einer privaten Kita betreuen. Laut Vertrag stand beiden Seiten das Recht zu, den Betreuungsplatz zu kündigen. Davon machte der Kindergarten Gebrauch - ohne eine Begründung zu nennen.
Dagegen wehrten sich die Eltern und verlangten, dass die Betreuung fortgesetzt wird. Sie argumentierten, eine Kündigung ohne besonderen Grund sei nicht zulässig, die Vertragsklausel sei deshalb ungültig. Eine Beendigung der Betreuung sei nur zumutbar, wenn es dafür wichtige Gründe gebe. Es habe aber keine gravierenden Vorfälle gegeben.
Vor Gericht packte die beklagte Kita aus: Nicht nur das Verhältnis zur Mutter, einer verbal aggressiv auftretenden Juristin, sei gestört. Die Kinder seien in der Kita nicht tragbar. Auf Ermahnungen reagierten sie teilweise mit „Halt dein Maul“ oder „Ich bringe dich um“, schlugen, traten und bissen die Erzieherinnen. dpa