Auto und Motor
09.01.2023, 10:00 Uhr / Lesedauer: ca. 2min

Das gilt für Kinder auf dem Beifahrersitz

Der sicherste Platz für Kinder ist auf der Rückbank, allerdings gibt es auch Transportlösungen für den Beifahrersitz. Im SKODA Original Zubehör sind für jedes Alter passende Kindersitze erhältlich. Foto: dpa

© picture alliance/dpa/Skoda Auto Deutschland GmbH

Der sicherste Platz für Kinder ist auf der Rückbank, allerdings gibt es auch Transportlösungen für den Beifahrersitz. Im SKODA Original Zubehör sind für jedes Alter passende Kindersitze erhältlich. Foto: dpa

Für die Mitnahme von Kindern im Auto gibt es eine grundsätzliche Regel: Sind diese jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 1,50 Meter, dürfen sie stets nur in einem passenden Kindersitz mitfahren. Wer dieses und einige technische Vorkehrungen beachtet, kann den Nachwuchs auch vorn im Auto auf dem Beifahrersitz mitfahren lassen, erklärt der Tüv Süd. Eine eigene Altersgrenze gebe es dafür nicht.

Bevor man ein Kind vorn mitfahren lässt, sollte man in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Autos nachlesen, was der Hersteller für die Mitnahme von Kindern auf dem Beifahrerplatz angibt.

So gibt es zum Beispiel Seitenairbags, die sich nicht deaktivieren lassen, so der Tüv. Diese könnten beim Auslösen den Kindersitz aus seiner sicheren Position drücken, weswegen Hersteller dann von einer Montage vorn abraten.

Bei Babyschalen und Kindersitzen, die entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet sind, muss laut Gesetz der rechte Airbag vorn deaktiviert werden, wenn das Kind auf dem Beifahrersitz mitfährt.

Löst der Airbag ansonsten bei einem Unfall aus, drohen dem Kind erhebliche Verletzungsgefahren. Deshalb haben die meisten modernen Autos einen Schlüsselschalter, mit dem man die Funktion des Airbags ausschalten kann. Manche Autohersteller bieten auch eigene Kindersitzlösungen mit automatischer Deaktivierung an.

Wichtig: Ist keine der beiden Möglichkeiten vorhanden, ist die Mitfahrt auf rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz verboten.

Nach vorn gerichtete Kindersitze sind laut Tüv Süd von der Airbag-Einschränkung nicht betroffen. Allerdings sollte bei vorhandenem Beifahrer-Airbag der Sitz möglichst weit nach hinten gestellt werden, damit das Kind nicht zu nah am Airbag sitzt.

Zwar biete grundsätzlich die Rückbank mehr Sicherheit für den Nachwuchs. Wenn man aber allein mit dem Kind unterwegs ist, könnte es für das Wohlbefinden von Elternteil und Kind von Vorteil sein, wenn man sich vorn sitzend im Blick hat, so die Prüfgesellschaft.