Sozialgericht kippt Mietkostengrenze
Hartz-IV-Empfänger im Landkreis haben Anspruch auf höhere Leistungen für die Kosten ihrer Unterkunft. Das Sozialgericht Osnabrück hat das vom Jobcenter Nordhorn angewandte Verfahren zur Berechnung angemessener Mietkosten für rechtswidrig erklärt.

Zu niedrig angesetzte Mietkosten bringen Hartz-IV-Empfänger in zusätzliche Geldnot. Jetzt muss das Jobcenter nachbessern.