Landkreis: Besuchsverbot für Krankenhäuser und Heime
Viele Krankenhäuser und Pflegezentren hatten die Besuchsregelungen schon eingeschränkt. Nun stärkt der Landkreis diesen Einrichtungen mit einer weiteren Allgemeinverfügung den Rücken.

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Am Eingang der Euregio-Klinik in Nordhorn werden Besucher bereits seit einigen Tagen auf ein Besuchsverbot hingewiesen. Foto: Hille
Nordhorn Die nächste Allgemeinverfügung, die der Landkreis Grafschaft Bentheim jetzt erlassen hat, betrifft die Ausweitung Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Auch hier soll der Kontakt eingeschränkt werden.
Es betrifft:
- Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Landkreis Grafschaft Bentheim sind verpflichtet Besuchs- und Betretungsverbote auszusprechen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren und Patienten und Personal vor einer Erkrankung an COVID-19 zu schützen.
- Gleiches gilt für alle Einrichtungen über unterstützende Wohnformen im Landkreis Grafschaft Bentheim.
- Der Betrieb für alle Einrichtungen der Tagespflege im gesamten Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim wird untersagt.
Diese Allgemeinverfügung gilt sofort ab ihrer Bekanntgabe bis einschließlich Sonnabend, 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich bzw. kann nach derzeitigem Stand der Dinge nicht ausgeschlossen werden. „Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dringende geplante Besuche vorab mit den jeweiligen Einrichtungen abzusprechen“, heißt es vonseiten des Landkreises.
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