08.02.2017, 12:29 Uhr / Lesedauer: ca. 2min

Keine Windkraft in Nordhorn wegen der Range

Landrat Kethorn ist über ein abschlägiges Schreiben des Verteidigungsministeriums bezüglich Windkraftanlagen enttäuscht. Dort heißt es: Jegliche Bebauung bedeute eine Einschränkung für den Übungsbetrieb auf der Range.

In der Grafschaft dürfen wegen Nordhorn-Range an bestimmten Stellen keine Windparks gebaut werden.Symbolfoto: dpa

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In der Grafschaft dürfen wegen Nordhorn-Range an bestimmten Stellen keine Windparks gebaut werden.Symbolfoto: dpa

Von Rolf Masselink

gn Nordhorn. Vor einigen Wochen hatte Landrat Friedrich Kethorn das Bundesverteidigungsministerium schriftlich um erneute Prüfung der Ablehnung eines geplanten Windparkstandortes nördlich der Nordhorn-Range gebeten. In der nun eingegangenen Antwort macht Staatssekretär Gerd Hoofe deutlich, dass „jegliche Art von Bebauung“ für den Übungsbetrieb des Luft-/Bodenschießplatzes „eine nicht hinnehmbare Einschränkung“ bedeuten würde. Aus Sicherheitsgründen könne der Errichtung von Windenergieanlagen nicht zugestimmt werden. Landrat Kethorn zeigt sich von der Antwort enttäuscht: „Damit ist einmal mehr dokumentiert, dass die Nordhorn-Range unsere Entwicklungsmöglichkeiten in der Grafschaft massiv berührt.“ Und weiter: „Wir Grafschafter tragen die Last der Nordhorn-Range jetzt schon seit vielen Jahrzehnten. Es sind Nachteile, für die wir in keiner Weise einen Ausgleich erfahren.“ Ihm bereite vor allem Sorgen, dass dadurch die Kommunen in ihrer Entwicklung gegenüber anderen Regionen Beeinträchtigungen hinnehmen müssten.

Der Hintergrund: Die Bundeswehrverwaltung hatte widersprüchliche und späte Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanverfahren zu Windparkstandorten in Nordhorn und Schüttorf abgegeben, die gemeinsam vom Landrat und den dortigen Bürgermeistern gegenüber dem Ministerium kritisiert worden waren. Die Bundeswehr hatte während der Vorab-Beteiligung keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, sondern vielmehr die Unbedenklichkeit – unter Einhaltung bestimmter Auflagen, zum Beispiel Beschränkung der Bauhöhen – bescheinigt. Daraufhin waren weitere Planungsschritte vorgenommen worden. Dann aber in einem der letzten Schritte eines bereits über drei Jahre dauernden Verfahrens hatte die Bundeswehr erstmalig „erhebliche Bedenken“ gegenüber großen Teilen der Planungen eingelegt und die bisherigen Stellungnahmen widerrufen. „Bis dahin waren bereits weitere Kosten von rund 1,1 Millionen Euro bei Kommunen und Investoren entstanden“, teilt der Landkreis in dem Pressetext mit.

Ein im Herbst 2016 eingegangenes Antwortschreiben eines Parlamentarischen Staatssekretärs, das die Geschehnisse unter der Kategorie „Missverständnisse“ einordnete, sorgte für Unmut und führte zu erneutem Protest.

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Steffen Burkert,
Chefredakteur Digital