Urteil: 2000 Euro Geldstrafe für 256 Euro Arbeitslosengeld
Weil er eine geringe Beschäftigung nicht dem Arbeitsamt gemeldet hat und 256 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassierte, hat das Amtsgericht in Meppen einen Mann nun zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.

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Genau 256 Euro Arbeitslosengeld I hat ein Emsländer zu viel bezogen, nun wurde er zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Symbolfoto: Frank May/dpa