Fitnessstudio muss Beiträge für Lockdown-Zeit zurückzahlen

Wer im Lockdown nicht im Fitnessstudio trainieren konnte, hat Anspruch auf Rückerstattung der in dieser Zeit gezahlten Beiträge. Foto: dpa/Jonas Walzberg
Wer im Lockdown nicht im Fitnessstudio trainieren konnte, hat Anspruch auf Rückerstattung der in dieser Zeit gezahlten Beiträge. Foto: dpa/Jonas Walzberg
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