Verwirrung um Hartz-IV-Urteil: Kürzung von über 30 Prozent?
Verwirrung um die Umsetzung des Karlsruher Urteils zu Hartz IV: Das Bundessozialministerium hat betont, dass die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden dürfen.

Medienberichten zufolge sollten Hartz-IV-Kürzungen um mehr als 30 Prozent möglich sein. Das Arbeitsministerium schließt dies aus. Foto: Ralf Hirschberger/zb/dpa