Bundesverfassungsgericht
Bundestag darf in der EU-Sicherheitspolitik mehr mitreden
Laut Grundgesetz muss die Bundesregierung das Parlament in EU-Fragen „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ unterrichten. Aber ein wichtiger Bereich blieb bisher außen vor.

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto:Uli Deck/dpa