Ungeimpften Beschäftigten in Arztpraxen droht Kündigung

Die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich gilt in den Praxen für das medizinische Personal, aber auch für alle weiteren Beschäftigten wie Reinigungskräfte, Hausmeister, Transport- oder Küchenpersonal. Foto: Lennart Preiss/dpa