Aktualisiert: 20.01.2023, 15:18 Uhr / Lesedauer: ca. 2min

Neue Befragung

Scholz muss erneut vor „Cum-Ex“-Ausschuss“

Zweimal war Kanzler Scholz bereits im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft befragt worden - nun folgt eine erneute Vorladung. Diesmal geht es um ein inzwischen freigegebenes Protokoll.

Olaf Scholz im August vergangenen Jahres als „Zeuge“ während einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ in Hamburg. Foto: Christian Charisius/dpa

© Christian Charisius/dpa

Olaf Scholz im August vergangenen Jahres als „Zeuge“ während einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ in Hamburg. Foto: Christian Charisius/dpa

Von dpa

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Susanne Menzel,
Redakteurin