29.04.2020, 20:30 Uhr / Lesedauer: ca. 2min

Kein generelles Verbot von Freitagsgebeten im Ramadan

Im Fastenmonat Ramadan treffen die Gottesdienst-Verbote wegen Corona Muslime besonders hart. Das Bundesverfassungsgericht sieht das Infektionsrisiko. Ein Verbot ohne jede Ausnahme geht aber zu weit.

Zumindest angesichts der derzeitigen Gefahrensituation sei „nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in keinem Fall erfolgen kann“, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung gilt nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen. Foto: Swen Pförtner/dpa

Zumindest angesichts der derzeitigen Gefahrensituation sei „nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in keinem Fall erfolgen kann“, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung gilt nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen. Foto: Swen Pförtner/dpa

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