Bundesfinanzhof
Klage abgelehnt - der Soli bleibt
Der Solidaritätszuschlag war nie als ewige Steuer gedacht. Doch fast dreißig Jahre nach der Einführung ist kein Ende der Abgabe in Sicht. Den Soli vor Gericht auszuhebeln, ist vorerst gescheitert.

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Die Soli-Einnahmen sind nach wie vor hoch, ganz überwiegend bezahlt von Unternehmen und Besserverdienern. Foto: Sven Hoppe/dpa