Verfassungsgericht bremst Polizei beim Kennzeichen-Abgleich
Es passiert zum Beispiel auf der A3 bei Limburg: Fahnder scannen die Nummernschilder sämtlicher Autos, unbemerkt von den Insassen. Karlsruhe hat das schon einmal beanstandet - und legt jetzt nach.

Der automatische Abgleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei ist in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil für verfassungswidrig. Foto: Frank Rumpenhorst