§219a: Verurteilte Ärztin reicht Verfassungsbeschwerde ein
Die Berliner Frauenärztin Bettina G., die wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde, zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Demonstration gegen den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a. Foto: Silas Stein/dpa