Gericht: Arbeitsagentur darf Hörgeschädigter Hilfe verwehren
Die Pflicht zur Ausbildungskostenübernahme gilt nur für die erste Berufsausbildung. Das hat das Sozialgericht Osnabrück im Falle einer Bad Bentheimer entschieden.

Hände einer Gebärdendolmetscherin. Foto: Arne Dedert/dpa